Rezept: Lebensmittelzusatzstoffe I

Menge: 1 Info



Zutaten für Rezept Lebensmittelzusatzstoffe I:



Lebensmittelzusatzstoffe scheinen heute unentbehrlich. langs Listen von

Fachchinesisch zieren die Packungen unserer Lebensmittel, fuer die meisten

Menschen etwa so verständlich wie das Rezept eines mittelalterlichen

Alchimisten zur Goldherstellung. Mit dieser neuen Serie wollen wir den

Schleier der modernen Lebenmittelchemie ein wenig lueften und Licht ins

Dunkel der Herstellungsmethoden und Zusatzstoffe bringen. Denn nach wie vor

gilt: Der Mensch ist, was er isst.



Um es gleich zu sagen: Garantiert frei von irgendwelchen Zusatzstoffen waren

allenfalls die Lebensmittel, die unsere Urahnen als Jäger und Sammler zu

sich nahmen: Getreide, Wurzeln, Kräuter, Obst, Gemuese, Fleisch, Milch und

Honig. Schon bald aber nutzte der Mensch das Feuer, Salz und Rauch waren

vermutlich die ersten hilfsmittel, mit denen der Mensch seine Nahrung

verbessern wollte.



Heute ist die Liste der fuer die Herstellung unserer Lebensmittel

zugelassenen Stoffe deutlich länger. Da finden wir Farbstoffe und

-stabilisatoren, Konservierungsstoffe, Säuerungsmittel und

Säureregultoren, Antioxidantien, Stabilisatoren, Emulgatoren,

Zuckeraustausstoffe oder Suessstoffe. Phosphate, Feuchthaltemittel,

Schmelzsalze, Mittel zur Erhaltung der Rieselfähigkeit, Backtriebmittel,

Trennmittel, Geschmacksverstärker, Ueberzugsmittel, Trueb- und

Schaumstabilisatoren, modifizierte Stärken, Trägerstoffe und

Festigungsmittel runden die Liste ab. Die Aufstellug ist beeindruckend, der

Zweck der Zusätze banal: Aussehen, Haltbarkeit und Verarbeitung der

Lebensmittel sollen optimiert werden.



Die Verwendung von Zusatzstoffen ist uebrigens streng geregelt: Sie muessen

technisch notwendig sein, ihre Anwendung darf nicht der Täuschung des

Verbrauchers dienen, und sie muessen in den verwendeten Mengen

gesundheitlich unbedenklich sein. Ueberdies besteht in Deutschland

Deklarationspflicht, d.h. die Inhaltsstoffe muessen in einer Zutatenlist4e

angegeben werden. Was im einzlenen erlaubt ist, regelt das Lebensmittel- und

Bedarfsgegenständegesetz (LMBG). Ueber die technische Notwendigkeit und die

gesundheitliche Unbedenklichkeit kann man sicher geteilter Meinung sein.

Sicher ist, dass einige Zusatzstoffe von Exporten fuer nicht ganz

ungefährlich gehalten werden. In Teil II dieser Info wird anhand der

Leberwurst gezeigt, wie und wozu die einzelnen Stoffe zur Anwendung kommen.



Was sind Zusatzstoffe?



Zusatzstoffe sind Verbindungen, die unseren Lebensmitteln absichtlich

zugegeben werden. Ausgenommen von der Liste sind Stoffe mit Lebensmittel-

charakter, die man aufgrund der allgemeinen Verbrauchererwartung zur

Herstellung bestimmter Lebensmittel verwendet, wie z.B. Eigelb, Sahne und

Butter. Nicht zu den Zusatzstoffen zählen auch Verunreinigungen und

Rueckstände, die unbeabsichtigt in Lebensmitteln enthalten sein können.



DIE UNVERFAELSCHTEN:



Eine Reihe von Leensmitteln entzieht sich hartnäckig dem Zugriff der

Lebensmittel-Designer. Unverfälscht sind und muessen per Gesetz auch sein:



1. Milch, Buttermilch, Quark, "natur"-Joghurt und andere Sauermilchprodukte

ohne Frucht- und Geschmackzusätze.



2. Eier



3. Gemuese und Obst (mit Ausnahme von gewachsten Aepfeln, Zitrusfruechten

und Bananen, bei denen die Schale behandelt wurde.)



4. Huelsenfruechte, Nuesse und Samen.



5. Getreide und Getreideflocken, Sprossen und Keime.



6. Honig



7. Mineralwasser



8. Verschiedene reine Pflanzenöle